Antwort Ist der Unternehmensname noch frei? Weitere Antworten – Ist der Firmenname noch frei
Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Hinge- gen endet der Schutz nach einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren, während eine Marke beliebig oft verlängert werden kann. Grundsätzlich ist auch der Name eines Unternehmens bereits durch § 5 MarkenG gegen unberechtigte Nachahmung geschützt, wobei der Schutz mit der Aufnahme der Unter- nehmenstätigkeit entsteht.Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Welche Regeln gibt es für den Namen einer Firma : Jeder Unternehmer kann eine im Handelsregister eingetragene Rechtsform wählen. Er kann dann einen Namen wählen, ohne dass sein Personenname erscheint. Allerdings muss sich der Firmenname eindeutig von anderen absetzen und darf nicht irreführend sein. Zudem muss er den Rechtsformzusatz enthalten (z.B. AG oder GmbH).
Wie kann ich einen Firmennamen prüfen
Mögliche Quellen zur Prüfung des Firmennamens sind:
Suchmaschinen (online) Handelsregister (www.handelsregister.de) Markenregister (www.dpma.de) Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (euipo.europa.eu)
Wo kann ich sehen ob eine GmbH noch existiert : Auf der Seite www.handelsregister.de hat man die Möglichkeit sich über Unternehmen zu informieren. Hierzu muss man auf den Reiter „normale Suche“ gehen. Nun hat man die Möglichkeit, Informationen zu dem Unternehmen einzugeben. Am einfachsten ist die Suche mittels der Registernummer und dem Registergericht.
Wo kann ich prüfen, ob eine Marke eingetragen ist
- Suchmaschinen wie Google.
- Handelsregister (für Firmennamen)
- Markendatenbanken wie DPMAregister, TMview und eSearch plus der Markenämter.
- Markencheck von eRecht24 Premium.
- Markenrecherche durch einen Anwalt.
Eine Unternehmensbezeichnung ohne den Namen des Inhabers ist demnach unzulässig. Es ist jedoch zulässig, eine Ergänzung durch einen Fantasie-, Bran- chen- oder Sachnamen vorzunehmen. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnun- gen, die auf die Produk- te oder Leistungen hin- weisen.
Wie darf ein Kleingewerbe heißen
Welcher Name ist für das Unternehmen zulässig Es ist keine Firmierung erlaubt. Der Name Ihres Kleingewerbes muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten.Eine Unternehmensbezeichnung ohne den Namen des Inhabers ist demnach unzulässig. Es ist jedoch zulässig, eine Ergänzung durch einen Fantasie-, Bran- chen- oder Sachnamen vorzunehmen. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnun- gen, die auf die Produk- te oder Leistungen hin- weisen.Grundsätzlich sind die Rechte am eigenen Namen geschützt. Gerade beim Thema Firmennamen kann es jedoch zu Überschneidungen verschiedener Rechte kommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Markenrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Handelsgesetzbuch enthalten die Säulen der Namensrechte.
Als „geschäftliche Bezeichnung“ (§ 5 Markengesetz) schutzfähig sind:
- Name: Namen von Einzelpersonen und juristischen Personen (Gesellschaften, Vereine).
- Firma: Die sog.
- Fantasiebezeichnungen z.B. Nike, Nivea) und Abkürzungen (z.B. BMW)
- Domain: Auch eine Internet-Domain kann als geschäftliche Bezeichnung geschützt sein.
Ist der Name einer GmbH geschützt : Der Name einer GmbH ist zuerst allein durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr geschützt. Zum anderen ist der Firmenname einer GmbH durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt.
Kann man das Handelsregister online einsehen : Die vor 2007 in Papierform eingereichten Unterlagen sind hingegen nur bei dem Registergericht einzusehen, bei dem das jeweilige Unternehmen eingetragen ist. Daneben können die Register online kostenfrei über das Registerportal der Länder eingesehen werden (Links siehe "Online-Verfahren").
Wie prüfe ich Markennamen
In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.
Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.Einzelunternehmen: darf freiwillig firmieren
Ohne Handelsregistereintrag kann ein Einzelunternehmen nicht firmieren und muss mit dem vollen Namen seines Inhabers auftreten; es muss aus dem Unternehmensnamen hervorgehen, dass Inhaber und Unternehmen identisch sind.
Hat ein Kleingewerbe einen Firmennamen : Deshalb können nur Unternehmen und Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, einen solchen Firmennamen führen. Selbstständige Freiberufler*innen und Kleingewerbetreibende dagegen treten mit ihrem Namen auf. Sie können allerdings zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen.