Antwort Ist ein Kostenvoranschlag immer kostenlos? Weitere Antworten – Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig
In Paragraph 632 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) steht: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. “ Dies bedeutet also, dass im Normalfall ein Kostenvoranschlag nicht berechnet wird. Es bedeutet aber auch, dass er in Rechnung gestellt werden kann.Der Kunde muss den Kostenvoranschlag dann nur bezahlen, wenn kein Auftrag zustande kommt. Aber: Die Kostenpflicht muss ausdrücklich vereinbart sein. Sie einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schreiben, reicht nicht aus. Eine solche Klausel ist aus Sicht der Gerichte unwirksam.Darf ein Kostenvoranschlag immer in Rechnung gestellt werden Prinzipiell sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass ein Kostenvoranschlag kostenlos ist. Laut Paragraf 632 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Kostenvoranschlag "im Zweifel nicht zu vergüten".
Was kostet ein Kostenvoranschlag vom Handwerker : Fazit: Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos, falls der Handwerker mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart hat. Erhält der Handwerker den Auftrag und zeigt sich im Laufe der Arbeiten, dass es wesentlich teurer wird (10 bis 20 Prozent), muss er den Besteller hiervon unverzüglich darüber informieren.
Wer trägt die Kosten für Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag.
Kann ein Angebot kostenpflichtig sein : Nur wenn vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, stellt seine Erstellung eine eigene Dienstleistung dar, die etwas kosten darf.
Ein Angebot ist in der Regel kostenlos
So kann sich der Handwerker absichern, dass Angebote nicht einfach eingeholt werden und als Arbeitsvorlage an die Konkurrenz weitergegeben werden. Die im Angebot angegebenen Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden.
Kostenvoranschläge werden laut § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht vergütet. Möchte ein:e Unternehmer:in die Kostenkalkulation dennoch in Rechnung stellen, sollte dies ausdrücklich schriftlich festgehalten und dem:der Kund:in mitgeteilt werden.
Wer trägt die Kosten für einen Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag.