Antwort Ist es strafbar jemand aufzunehmen? Weitere Antworten – Ist es verboten Tonaufnahmen zu machen
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch – als Gesprächsteilnehmer oder nicht – ohne die Einwilligung aller Beteiligter mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt, verstösst gegen das Strafgesetzbuch (Art. 179bis und Art. 179ter StGB) und kann sich daher strafbar machen.Die private Kommunikation ist geschützt. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar. Gleiches gilt, wer eine solche Aufnahme einem Dritten zugänglich macht. Das Aufnehmen eines Telefongesprächs ohne die Einwilligung des Gesprächspartners ist daher nicht erlaubt.
Wann darf man jemanden aufnehmen : So dürfen Sie ganz legal ein Gespräch aufnehmen, wenn: Alle Gesprächspartner vorher eingewilligt haben – am besten schriftlich. Die Aufnahme durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legitimiert wird (zum Beispiel Notrufe). Sie sich in einer Notwehrsituation befinden – also beispielsweise gerade akut bedroht werden.
Ist eine heimliche Aufnahme strafbar
Eine heimliche Bildaufnahme ist ein Foto oder Video einer Person in einem geschützten Bereich wie der Wohnung. Heimliche Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit können aber auch strafbar sein, 184k StGB. Zudem sind bestimmte Darstellungen von Hilflosigkeit oder verstorbenen Personen strafbar.
Ist heimlich aufnehmen strafbar : Heimliche Tonaufnahmen
Nach § 201 StGB ist es strafbar das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufzunehmen oder die Aufnahme zu gebrauchen beziehungsweise Dritten zugänglich zu machen.
So wird gem. 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Privatgespräche dürfen ohne Einwilligung des Gesprächspartners weder auf einen Datenträger aufgezeichnet noch durch Abspielen der Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden.