Antwort Ist Hate Speech erlaubt? Weitere Antworten – Ist Hate Speech strafbar
Wie hoch ist die Strafe für „Hate speech“ Das deutsche Strafrecht kennt keinen gesonderten Straftatbestand „Hate Speech“ oder „Hassrede“ (im Internet). Das bedeutet aber keinesfalls, dass Hate Speech und ähnliche Verfehlungen im Internet straflos bleiben. Hate Speech / Hassrede im Internet kann strafbar sein.Hate Speech und Strafrecht
- § 86 StGB Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
- § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten.
- § 130 StGB Volksverhetzung.
- § 185 StGB Beleidigung.
- § 186 StGB üble Nachrede.
- § 187 StGB Verleumdung.
- § 240 StGB Nötigung.
- § 241 StGB Bedrohung.
Nicht jede Hassrede ist eine Straftat. Verschiedene Äußerungen, die hier aufgelistet sind, sind strafrechtlich relevant. Eine Strafanzeige kann jeder mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen. Es gibt auch die Möglichkeit, anonym Anzeige zu erstatten.
Was gilt als Hassrede : Hate Speech kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „Hassrede“. In menschenverachtenden Aussagen werden Einzelne oder Gruppen abgewertet. Die sprachlichen Angriffe können auf Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Religion von Menschen zielen.
Ist Hass im Internet strafbar
Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social Media Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen. Mit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ werden Täter aus der Anonymität geholt, um rassistischer Meinungsmache entgegen zu treten.
Was ist illegale Hassrede : Illegale Hassrede im Netz ist im Unionsrecht im Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder …
Bei Hasskommentaren kommen unterschiedliche Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Betracht. Volksverhetzung ist dabei die Straftat mit dem am weitesten reichenden Strafrahmen: Es kann laut Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Der Gesetzgeber hat die besonderen Gefahren gerade durch Hate Speech im Internet erkannt und im Beleidigungstatbestand nun eine sogenannte „Qualifikation“ für online begangene Taten vorgesehen; sie sollen also härter bestraft werden als „einfache“ Beleidigungen etwa am Gartenzaun oder im Straßenverkehr.
Ist Hass verboten
§ 130 StGB – Volksverhetzung Wer zu Hass gegenüber Gruppen von Menschen oder Einzelpersonen wegen ihrer Nationalität, ihrer ethni- schen oder religiösen Herkunft aufruft, wird bestraft. Verboten ist auch die Billigung, Leugnung oder Ver- harmlosung des Holocaust.Strafbar sind zum Beispiel Beschimpfungen („schwule Sau“, „Arschloch“, „Idiot“) oder das Behaupten unwahrer Tatsachen, die die Person verächtlich machen können („Sabine kokst schon wieder. “). Eine Beleidigung kann auch durch eine Handlung begangen werden, als sogenannte tätliche Beleidigung (Mittelfinger, Anspucken).Als Hasskommentar können alle Inhalte im Internet bezeichnet werden, die sich gegen Einzelpersonen oder Personengruppen richten und einen rassistischen, fremdenfeindlichen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden oder beleidigenden Charakter aufweisen.
Dann kann eine Äußerung eine Straftat sein, vor allem, wenn es sich um eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handelt. Eine Beleidigung ( § 185 StGB ) begeht, wer eine andere Person beschimpft oder etwas sagt, um die Person als wertlos zu bezeichnen.
Ist hetzen strafbar : Wer hetzt, macht sich strafbar. Auch im Netz. Hasspostings auf den Social Media Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen. Mit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ werden Täter aus der Anonymität geholt, um rassistischer Meinungsmache entgegen zu treten.
Was kostet halt die Fresse : „Halt die Fresse“ kostet sie 100 Euro.
Ist Bastard strafbar
Düsseldorf. Die bei gewalttätigen Fußballfans beliebte Beschimpfung von Polizisten als „Bastards“ erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Grundsatzurteil festgestellt, das auch für Nordrhein-Westfalen Signalcharakter hat.
Strafbar sind zum Beispiel Beschimpfungen („schwule Sau“, „Arschloch“, „Idiot“) oder das Behaupten unwahrer Tatsachen, die die Person verächtlich machen können („Sabine kokst schon wieder. “). Eine Beleidigung kann auch durch eine Handlung begangen werden, als sogenannte tätliche Beleidigung (Mittelfinger, Anspucken).Diese Schimpfwörter blieben straffrei
- "Sie können mich mal …"
- "Oberförster", "Wegelagerer" oder "Komischer Vogel" zu einem Polizisten.
- "Leck mich am A…!" ( im schwäbischen Sprachgebrauch)
- "Das ist doch Korinthenkackerei" (im Streit um Parkknöllchen)
- "Parkplatzschwein" zum Falschparker.
Ist das Wort asozial strafbar : Das Wort “asozial” steht für nicht soziales, gemeinschädliches oder normabweichendes Verhalten. Es kann also hier auch ein Zustand beschrieben werden, der der Wahrheit entspricht und demnach nicht als Beleidigung gilt. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Ein Rechtsbeistand wird hier dringend empfohlen.