Antwort Kann ich mir die Pflegesachleistung auszahlen lassen? Weitere Antworten – Was passiert mit nicht genutzten Pflegesachleistungen
Sollten Sie die Pflegesachleistungen, also die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst, nicht komplett in Anspruch nehmen, können Sie den verbliebenen Betrag umwidmen und für Leistungen zur Unterstützung im Alltag verwenden (nach § 45a SGB XI). Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.Kein Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen nötig
Ihr Anspruch wird von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung automatisch geprüft und genutzt. Dafür müssen Sie eine Kostenerstattung für in Ihrem Bundesland anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen.Anders als beim Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen direkt von der Pflegekasse bezahlt. Diese rechnet die erbrachten Leistungen mit dem häuslichen Pflegedienst ab.
Was kann man mit Pflegesachleistungen machen : Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen können so als Entlastungsleistung genutzt werden. Der umgewandelte Betrag kann nur für "Angebote zur Unterstützung im Alltag" verwendet werden, also für Betreuungsangebote, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Entlastung im Alltag.
Wird das Pflegegeld von der Pflegesachleistung abgezogen
Kurz und knapp: Ja. In Anspruch genommene Sachleistungen werden durch die Pflegekassen prozentual vom Pflegegeld abgezogen, was an die Angehörigen ausgezahlten wird.
Wird nicht verbrauchtes Pflegegeld ausgezahlt : Pflegebedürftige der Pflegestufen 2 bis 5, die die Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird in Höhe des Prozentsatzes der nicht ausgeschöpften Pflegehilfe ausgezahlt.
Mit Wechsel zu dieser sogenannten Kombinationsleistung geht das Pflegegeld frühestens sechs Wochen später, also Mitte wenn nicht sogar Ende des Folgemonats auf dem Konto ein.
Wenn ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistung). Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse hingegen direkt an den Pflegebedürftigen aus.
Wo ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung
Wenn ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommt, rechnet dieser bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistung). Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse hingegen direkt an den Pflegebedürftigen aus.Was passiert mit nicht genutzten Beträgen Sollten Sie die Entlastungsleistungen in einem Monat nicht ausgeschöpft haben, wird der nicht genutzte Betrag automatisch in den nächsten Monat übertragen. Am Jahresende können Sie überschüssige Beträge ins kommende Jahr übertragen.Kombileistung besteht aus:
Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld bei 332 bis 947 Euro monatlich. Pflegesachleistungen sind vorgesehen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Dabei werden nur tatsächlich entstandene Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Die Höhe der maximalen Sätze für Kombinationsleistungen
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen (Stand 01.01.2022) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 907 Euro | 2.095 Euro |
Kann Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren : Kann ich die Leistungen kombinieren Sie müssen die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang nutzen. Bleibt ein Teil des Budgets offen, können Sie sich anteilig Pflegegeld auszahlen lassen. Wenn Sie also nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen brauchen, bekommen Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes überwiesen.
Können Geld und Sachleistungen kombiniert werden : Als Kombinationsleistungen bezeichnet man die Kombination von Geld- und Sachleistungen bei der häuslichen Pflege. Die Inanspruchnahme der Leistungen muss bei der Pflegekasse gezielt beantragt werden. Die Voraussetzung dafür sind ein anerkannter Pflegegrad ab 2 und die Pflege im häuslichen Umfeld.