Antwort Kann man mit Aufenthaltserlaubnis 25a reisen? Weitere Antworten – Was bedeutet Aufenthaltstitel 25 a
Seit 1. Juli 2011 (geändert im August 2015) gibt es eine Bleibe- rechtsregelung für junge Menschen, die eine Duldung besitzen: die „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“ (§ 25a AufenthG). Diese Aufenthaltserlaubnis kannst du bei der Ausländerbehörde beantragen.Ja. Die Reise mit § 25b AufenthG ist ohne Schwierigkeiten möglich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie in Deutschland, im europäischen Ausland, oder woanders weltweit reisen. Wichtig ist, dass Sie einen gültigen Nationalpass und Ihren Aufenthaltstitel bei sich haben.Reisen mit § 25 Abs 3
Die Reise innerhalb Deutschlands ist mit § 25 Abs. 3 AufenthG problemlos möglich. Sie können auch für 90 Tage mit einem Reisedokument (Pass oder Passersatz), welches gültig ist und mit Ihrem Aufenthaltstitel in einen Schengen-Staat reisen und sich dort 90 Tage aufhalten.
In welche Länder kann man mit einem Aufenthaltstitel reisen : Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Italien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein.
Wie lange 25a AufenthG
Minderjährigkeit des Kindes. Das Kind, das eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG besitzt, muss bei Antragstellung der Eltern minderjährig sein. Wird es nach der Antragstellung 18 Jahre alt, ist dies unschädlich.
Wie lange Aufenthaltserlaubnis nach 25a : Geduldete Jugendliche können nach 3 Jahren Aufenthaltsdauer die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a erhalten, wenn sie zuvor seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung waren, oder zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) besaßen.
Als langfristiges Ziel sollen die begünstigten Personen dann in die Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige nach § 25a AufenthG oder in die Aufenthaltserlaubnis für Erwachsene bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG wechseln.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG kann an Personen erteilt werden, die ausreisepflichtig sind, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die sie selbst nicht zu vertreten haben, nicht ausreisen können und nicht damit zu rechnen ist, dass dieser Grund in absehbarer Zeit wegfallen wird.
Kann man mit Paragraph 25 Abs 5 Reisen
Menschen, die eigentlich abgeschoben werden sollen, können nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine “Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich” ist und nicht damit zu rechnen ist, dass eine Ausreise in absehbarer Zeit erfolgen kann.Im Gegensatz zum Aufenthaltstitel mit Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG) oder Asyl (§ 25 Abs. 1 AufenthG) können Sie mit subsidiärem Schutz bedenkenlos ins Heimatland reisen.Menschen mit Abschiebeverbot und entsprechender Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 3) Auslandsreisen sind gestattet, ebenso Reisen innerhalb Deutschlands.
In §25a Abs. 1 AufenthG heißt es: Satz 1:„Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn 1. er sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, 2.
Wer erhält ein Bleiberecht nach 25a AufenthG : „Gut integrierte“ Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erhalten, wenn sie sich seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten.
Was bedeutet 25 Abs 5 Aufenthaltstitel : (5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Kann man mit Aufenthaltstitel 25 Abs 5 Einbürgerung
Wenn Sie eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse besitzen, kommt eine Anspruchseinbürgerung für Sie (noch) nicht in Betracht: §§ 16, 17, 17 a, 20, 22, 23 Abs. 1, 23 a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes.
Wer von einem Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel erhalten hat (zum Beispiel ein Visum), darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat bleiben (zum Beispiel im Bundesgebiet).1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein rechtliches Ausreisehindernis vorliegen, was zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG führen kann:[3] Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.
Kann man mit Paragraph 25 Abs 5 reisen : Menschen, die eigentlich abgeschoben werden sollen, können nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine “Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich” ist und nicht damit zu rechnen ist, dass eine Ausreise in absehbarer Zeit erfolgen kann.