Antwort Sollte man Widerspruch einlegen? Weitere Antworten – Was ist besser Widerspruch oder Einspruch
Einspruch und Widerspruch sind beides Rechtsbehelfe, bei denen Sie sich mit einer Entscheidung nicht einverstanden erklären. Im Falle des Steuerbescheids ist Einspruch der richtige Begriff, wenngleich es in der Praxis keinen Unterschied macht, wenn Sie in Ihrem Schreiben den Begriff Widerspruch nutzen. § 357, Abs.Nach dem Widerspruch Einlegen wird der Bescheid (also eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung) in seiner Wirkung aufgeschoben. Nun prüft die betroffene Behörde (bzw. das betroffene Gericht), ob der Bescheid auch rechtmäßig ist.Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Was bringt ein Widerspruch : Das Ziel eines Widerspruchs ist es, Probleme gütlich zu lösen und ein gerichtliches Klageverfahren zu vermeiden. In den meisten Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Sache, der man widerspricht, wird nicht rechtskräftig, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Was ist bei einem Widerspruch zu beachten
Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:
- Adressat.
- Datum.
- Die Bezeichnung des Bescheids.
- Informationen zur fraglichen Entscheidung.
- Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
- Begründung für den Widerspruch.
- Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
Was kostet ein Widerspruch beim Anwalt : Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.
Diese Angaben sind wichtig für den Widerspruch:
- Adressat.
- Datum.
- Die Bezeichnung des Bescheids.
- Informationen zur fraglichen Entscheidung.
- Schriftliche Erklärung, dass Sie der Entscheidung widersprechen wollen.
- Begründung für den Widerspruch.
- Nachweise wie Kontoauszüge, ärztliche Atteste und Fotos zur Begründung.
Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg
Bei dem Widerspruch handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Der Widerspruch gegen eine Verwaltungsentscheidung hat daher Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.Grundsätzlich soll der Widerspruchsbescheid innerhalb von drei Monaten nach Widerspruchseinlegung angefertigt werden (§ 75 VwGO). Ansonsten kann der Widerspruchsführer eine sog. Untätigkeitsklage erheben.Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten.
Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.
Wer entscheidet über den Widerspruch : Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.
Wie viel kostet ein Widerspruch : Seit dem 01.01.2007 ist das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig. a. für das Verfahren im Allgemeinen, 25,00 €.
Was kostet es wenn der Anwalt Widerspruch einlegt
Sie können zum Beispiel Widerspruch einlegen. Und sie können Sie auch vor Gericht vertreten. Beides kostet aber extra. Je nach Fall und Verband müssen Sie für die Vertretung im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zusammen etwa zwischen 40 und 150 Euro bezahlen.