Antwort Wann braucht man ein Anlagenzertifikat? Weitere Antworten – Wann ist ein Anlagenzertifikat notwendig
Das Anlagenzertifikat B ist vor der Inbetriebnahme/Zuschaltung beim Netzbetreiber einzureichen und ist verpflichtend für Erzeugungsanlagen mit einer gesamten Wirkleistung zw. 135 kW und 950 kW.Anlagenzertifikate. Anlagen ab einer Größe von 950 kW müssen dieses Anlagenzertifikat Typ A erwerben. Für Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 135 kW bis 950 kW benötigen Sie das Anlagenzertifikat Typ B.In der Regel liegen die Kosten für ein vereinfachtes Anlagenzertifikat zwischen 6.000 € und 15.000 €.
Wer erstellt Anlagenzertifikat Typ B : Um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Inbetriebnahme von PV-Anlagen voranzutreiben, dürfen akkreditierte Zertifizierungsstellen wie MKH Greenergy Cert GmbH das Anlagenzertifikat bis 31.12.2025 auch vorläufig erteilen. Das betrifft alle Anlagenzertifikate im Jahr 2024.
Was ist ein Anlagenzertifikat
Das Anlagenzertifikat, auch EZA-Zertifikat oder Netzanschlusszertifikat genannt, bestätigt Ihrer geplanten Erzeugungsanlage die Erfüllung der gültigen Netzanschlussreglen (nach FGW TR8, BDEW, VDE).
Wer darf ein Anlagenzertifikat erstellen : Wer darf Zertifikate ausstellen Die Ausstellung von Zertifikaten für Einheiten, Anlagen und Komponenten ist akkreditierten Stellen vorbehalten.
Anlagenzertifikat (Typ B) unter Auflage
Innerhalb des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2025 können demnach Anlagenzertifikate B – für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW – unter Auflagen ausgestellt werden.
Hintergrund: Große PV-Anlagen, die an einem Mittelspannungsanschluss angeschlossen werden sollen, benötigen ein Anlagenzertifikat Typ B, wenn am Anschluss 135 kVA überschritten werden.
Wer erstellt ein Anlagenzertifikat
Der Netzanschlusspunkt (NAP) ist gemäß BDEW der Netzpunkt, an dem die Anschlussanlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen wird und entspricht in der Regel dem Netzverknüpfungspunkt. Das Anlagenzertifikat wird in der Planungsphase erstellt und ist vor Inbetriebnahme/Zuschaltung beim Netzbetreiber einzureichen.