Antwort Wann kann Jahrgang 1961 ohne Abzüge in Rente gehen? Weitere Antworten – Wann können 1961 geborene abschlagsfrei in Rente gehen
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
Jahrgang | Anhebung | Renteneintrittsalter |
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1960 | 16 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 22 Monate | 64 Jahre + 10 Monate |
Es ist also nicht möglich, unmittelbar nach Erreichen der 45 Jahre in die abschlagsfreie Rente einzutreten. Mit dem Jahrgang 1961 ist eine Rente ohne Abschläge frühestens mit 64 und 6 Monaten drin. Genauso wie bei der Rente mit Schwerbehinderung.Geburtsjahr maßgeblich für Regelaltersgrenze
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe : Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Kann man nach 45 Jahren ohne Abzug in Rente gehen
Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Wann kann ich nach 45 Arbeitsjahren ohne Abzüge in Rente gehen : Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Sie haben 45 Beitragsjahre angesammelt und sind Jahrgang 1961. Abschlagsfrei können Sie als besonders langjährig Versicherter eine vorgezogene Altersrente mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen. Wenn Sie aber schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, müssen Sie Abschläge in Höhe von 12,6 % hinnehmen.
Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Wie viel Abzüge habe ich wenn ich mit 63 in Rente gehe
Frühestmöglich kann diese Rente mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gibt es dafür einen Abschlag auf die bis dahin erreichte Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters beginnt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, maximal 14,4 Prozent.Kann ich mit 63 in Rente gehen Bist du 1961 geboren, kannst du zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, aber mit Abschlägen: Für jeden Monat, den du vor deinem gesetzlichen Renteneintrittsalter (in deinem Fall: 66 Jahre und sechs Monate) in Rente gehst, wird deine Rente um 0,3 Prozent gemindert – hier also um 12,6 Prozent.Rente mit 63: Alles rund um Beitragsjahre, Abschläge und Steuern. Wenn Sie mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, können Sie in vorgezogene Altersrente gehen.
Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.