Antwort Wann kommt Pflicht zur Zeiterfassung? Weitere Antworten – Wann wird Arbeitszeiterfassung Pflicht
1 ArbSchG. Wie das BAG in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 nun festgestellt hat, beinhaltet dies die Pflicht, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die gesamte Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden erfasst werden.Die vom EuGH beschlossene Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind derzeit lediglich leitende Angestellte, also Personen in Managementpositionen. Damit sind leitende Angestellte nach § 5 Abs.In 2024 ist die elektronische Arbeitszeiterfassung Pflicht, da bereits das BAG-Urteil von 2023 rechtlich bindend war. Somit sind seit 2023 alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen.
Wann kann auf Arbeitszeiterfassung verzichtet werden : Wann kann auf Arbeitszeiterfassung verzichtet werden Von der Arbeitszeiterfassung gibt es durchaus Ausnahmen. Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG teilen mitunter ihre Arbeitszeiten selbst ein und sind in der Folge von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen.
Ist der Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
1 ABR 22/21 steht fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiterfassung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen. Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellt sich die Frage, inwiefern sie diese Anforderungen zu erfüllen haben.
Welche Betriebe müssen Arbeitszeit erfassen : Das bedeutet: Die Pflicht besteht ab sofort für alle Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Größe. Auch BMAS betont in einer Reaktion auf das BAG-Urteil von 2022: Arbeitgeber dürfen mit der Arbeitszeiterfassung nicht warten, bis das Arbeitszeitgesetz an die Rechtsprechung des BAG angepasst ist.
Gemäß der Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts ist die Verwendung einer elektronischen Zeiterfassung nicht zwingend. Ausdrücklich ist auch die Dokumentation in Papierform möglich.
September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht
Dazu zählen z.B. das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.In welchen Branchen muss die Arbeitszeit aufgeschrieben werden Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht.