Antwort Wann müssen Holzheizungen ausgetauscht werden? Weitere Antworten – Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt
Holzheizungen müssen bestimmte Grenzwerte erfüllen
Bis Ende 2024 müssen Anlagen, die vor 2010 eingebaut wurden, nachgerüstet werden und den strengeren Grenzwerten entsprechen.März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.Nur bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren tauschen
Während das Gas- oder Ölheizungen betrifft, sind Wärmepumpen und Holzheizungen ausgenommen. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Heizkessel nach 30 Jahren nur dann tauschen, wenn dieser nicht bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist.
Welche Holzöfen sind nach 2024 erlaubt : Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Welche Holzheizungen werden 2024 verboten
BImSchV). Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novelle schreibt außerdem vor, dass bis Ende 2024 veraltete Holzöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und 31.3.2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Sind Holzheizungen weiter erlaubt : Gute Nachrichten: Holzheizungen sind weiter erlaubt.
Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Für viele ineffiziente Öl- und Gaskessel hat das letzte Stündlein geschlagen: Spätestens nach 30 Jahren müssen sie raus, sagt der Gesetzgeber. Kommst Du der Ausbaupflicht nicht nach, kann es teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld dürfen die Behörden verhängen.
Welche Heizungen haben Bestandsschutz
Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit. Ab 2025 darf dann kein Kamin- oder Holzofen mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt. Die Grenzwerte geben vor, dass nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft geblasen werden dürfen.Wer ab dem 1.1.2024 im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine neue Scheitholzheizung, Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche anschafft, soll eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erhalten, teilt das Informationsprogramm Zukunft Altbau mit.
Aus dem Wortlaut des Paragrafen 71g wird deutlich: Eine reine Holzheizung darf, wird die GEG-Änderung verabschiedet, ab 1. Januar 2024 in Neubauten nicht mehr eingebaut werden. Sie gilt nicht mehr als "erneuerbare Energiequelle".
Wie lange sind Festbrennstoffkessel erlaubt : Übergangsfristen für Festbrennstoffkessel nach 1. BImSchV
Datum auf dem Typschild | Frist für Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
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bis einschließlich 31. Dezember 1994 | 1. Januar 2015 |
vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 31. Dezember 2004 | 1. Januar 2019 |
vom 1. Januar 2005 bis einschließlich 21. März 2010 | 1. Januar 2025 |
Warum Holzheizungen jetzt das Aus droht : Holzheizungen droht das Aus. Denn die seien wegen des Feinstaubs für die Luftqualität schädlicher als Pkw-Abgase, sagt das Umweltbundesamt. Statt es zu verheizen, sollte das Holz besser in langlebigen Gütern verbaut oder als Totholz den Waldboden nähren.
Wann hat ein Holzöfen Bestandsschutz
Ein gesetzliches Verbot gilt ab Ende 2024 für alle vor dem 21. März 2010 errichteten Öfen, welche mehr als die festgelegten Emissionen ausstoßen. Auch wenn Sie keinen Nachweis über die Grenzwerte erbringen, dürfen Sie Ihren Holzofen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betreiben.
Bestandsschutz haben ebenfalls Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen sowie nicht Küchenherde in Privathaushalten und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.Aber auch hierbei kann der Schornsteinfeger oder auch der Heizungsinstallateur helfen: Sie kontrollieren routinemäßig bei der Überprüfung, ob die Heizung richtig installiert ist, die Rohre ausreichend isoliert sind und ob die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist.
Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden : Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.