Antwort Was brauche ich alles für die Grundsteuer Erklärung? Weitere Antworten – Was für Unterlagen braucht man für die neue Grundsteuererklärung
Letzter Einheitswertbescheid des Finanzamts (Wird vom Finanzamt automatisch nach Eigentumserwerb zugestellt; bei Verlust kann er neu angefordert werden.) der letzte Grundbuchauszug oder der Notarvertrag, um alle Flurstückdaten (wie z. B. Gemarkung, Fläche, Flurstücksnummer) zu erhalten.Welche Daten und Informationen werden für das Ausfüllen der Erklärung benötigt
- Gemarkung.
- Flurstücksnummer.
- Flurstücksfläche.
- Grundbuchblattnummer.
- zur wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) gehörender Anteil.
- Wohn- und Nutzflächen der Gebäude.
Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – Hauptvordruck (GW1)
- Grund der Feststellung.
- Angaben zur Grundstücksart.
- Lage des Grundstücks beziehungsweise Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.
- Mehrere hebeberechtigte Gemeinden.
- Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens.
- Fläche.
- Miteigentumsanteil laut Grundbuch.
Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Welche Fehler darf man bei der Grundsteuer nicht machen
Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:
- Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
- Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
- Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
- Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.
Wo bekomme ich das Aktenzeichen für die Grundsteuer her : Das 16-stellige Aktenzeichen des zu erklärenden Grundstücks findet sich auf dem letzten Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts.
Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben.
In Zeile 13 ist die Wohnfläche einzutragen.
Ist der Flur eine Wohnfläche
In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Sie sollten Fehler in der Erklärung aber korrigieren, indem Sie eine neue Grundsteuererklärung mit den korrekten Angaben abschicken. Vorsorglich sollten Sie trotzdem einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen und auf die eigene Falschangabe sowie die Abgabe der korrigierten Erklärung hinweisen.
Sie finden diese zum Beispiel in der oberen linken Ecke Ihres letzten Einkommensteuerbescheides. In Zeile 51 ist nun der Anteil (hier: 1/2) des einzelnen Ehegatten an der Wohnung anzugeben.
Was mache ich wenn ich kein Aktenzeichen für die Grundsteuererklärung habe : Was mache ich, wenn ich das Inforationsschreiben mit dem Aktenzeichen nicht erhalten habe Wenden Sie sich an das Finanzamt, in dessen Einzugsgebiet das Grundstück liegt. Eine Übersicht der Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.
Habe kein Aktenzeichen für Grundsteuer : Aktenzeichen und Daten finden
Wer kein Schreiben erhalten hat, kann seine Daten selbst abrufen. Das Aktenzeichen ist in den jährlichen Abgabenbescheiden bzw. Grundsteuerbescheiden der Kommune und im Einheitswertbescheid des Finanzamts zu dem jeweiligen Grundstück zu finden.
Was muss ich in Zeile 11 Grundsteuererklärung
In der Erklärung ist an zwei Stellen jeweils ein Anteil einzutragen. Der erste Anteil (Zeile 11) beschreibt, wie viel von dem Flurstück zu dem Grundstück gehört. Bei einem Einfamilienhaus ist dies meist 1/1.
In dieser Zeile ist das Finanzamt einzutragen, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) ist hier die Ziffer ‚5' einzutragen. Erstreckt sich Ihr Grundstück (Ihre Eigentumswohnung) über lediglich eine Bodenrichtwertzone, tragen Sie die Fläche Ihres Grundstückes in Zeile 4 ein.In Zeile 51 ist nun der Anteil (hier: 1/2) des einzelnen Ehegatten an der Wohnung anzugeben.
Welche Räume Zahlen nicht zur Wohnfläche Flur : Übersicht: Welcher Raum zählt wozu
Welcher Raum | Art der Fläche nach DIN 277 | Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung |
---|---|---|
Flur | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Dachboden | Nutzfläche | keine Wohnfläche |
Treppenräume | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Hauswirtschaftsraum | Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche) | keine Wohnfläche |