Antwort Was ist besser Gewinnausschüttung oder Tantieme? Weitere Antworten – Was ist der Unterschied zwischen Tantieme und Ausschüttung
Eine Tantieme muss allerdings im Voraus im Anstellungsvertrag geregelt und der Berechnungsmodus exakt bestimmt sein. Die Gewinnausschüttung dagegen setzt lediglich einen Gesellschafterbeschluss voraus. So günstig die Ausbezahlung einer Tantieme auch sein mag – sie darf 50 % des Jahresüberschusses nicht überschreiten.Steuern sparen mit der Gehaltsauszahlung
Grundsätzlich zahlst du durch ein Gehalt weniger Steuern als durch eine Gewinnausschüttung. Meine Empfehlung für einen Geschäftsführergehalt ist ein Betrag von 60.000 Euro, sofern sich das eine Firma leisten kann. Insgesamt sind sogar 120.000 möglich.Dies kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn hohe Investitionen geplant sind oder sich die GmbH das Vertrauen von Lieferanten oder Banken erarbeiten möchte. Oft wird die Frage, wie der Gewinn eines Wirtschaftsjahres verwendet werden soll, gar nicht gestellt.
Sind Tantieme sinnvoll : Zahlt ein Unternehmen Tantiemen, so mindert diese Zahlung den Gewinn des Unternehmens und entsprechend die Steuerlast der GmbH. Das wäre bei einer Gewinnausschüttung nicht der Fall. Tantiemen können als Betriebsausgaben gelten, Gewinnausschüttungen nicht.
Ist eine Tantieme eine Gewinnausschüttung
Eine Tantieme, die aus betrieblichen Gründen – wie einer verschlechterten Liquidität des Unternehmens – nicht ausgezahlt und auf unbestimmte Zeit gestundet wird, ist keine verdeckte Gewinnausschüttung (Finanzgericht München, Beschluss vom 02.06.2008, Aktenzeichen: 6 V 523/08).
Wie hoch darf eine Gewinnausschüttung sein : Bei der Unternehmensgesellschaft (UG), auch Mini-GmbH genannt, gilt eine Sonderregelung für die Gewinnausschüttungen: Solange die Gesellschaft noch nicht ihr volles Stammkapital von 25.000€ erreicht hat, dürfen höchstens drei Viertel des freien Gewinns ausgeschüttet werden.
Gewinnausschüttung erfolgt nach Beschluss über Gewinnverwendung durch die zuständigen Organe und nach Erfüllung der gesetzlich oder statutarisch erforderlichen Leistungen (Zahlung von Körperschaftsteuer und Aufsichtsratsvergütung, Zuführung zur gesetzlichen Rücklage etc.).
Gewinnausschüttungen unterliegen seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Gesellschafter haben jedoch die Wahl zwischen vier verschiedenen Möglichkeiten, erhaltene Gewinnausschüttungen zu versteuern.
Welche Steuern fallen bei Gewinnausschüttung an
Hier werden Ihre Gewinnanteile bei der Auszahlung pauschal mit einem Steuersatz von 25 % versteuert (siehe § 43a EStG). Zu diesen 25 % kommt noch der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer dazu.Das Finanzamt besteuert Gewinnausschüttungen beim Teileinkünfteverfahren nach Abzug der Werbungskosten zu 60 % mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Gesellschafters.