Antwort Was ist der Unterschied zwischen einer Pergola und einer Terrassenüberdachung? Weitere Antworten – Ist eine Pergola eine Terrassenüberdachung
Die Pergola ist eine beliebte Alternative zur Terrassenüberdachung, die frei stehend auch in Gärten zum Einsatz kommt. Vor Kauf und Montage herrscht oft Unsicherheit, ob eine Genehmigung für die Pergola benötigt wird.Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung müssen Sie in Hamburg einholen, sobald sie eine Fläche von mehr als 30 Quadratmetern und eine Tiefe von über drei Metern hat. Kleinere Überdachungen sind genehmigungsfrei.Eine Pergola ist eine besondere Überdachung für Ihre Terrasse, die Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung nicht nur an warmen Sommertagen bietet. Für Schatten sorgen entweder Kletterpflanzen, die Sie am Pergoladach ranken lassen, oder ein passendes Sonnensegel, das in den Dachbereich eingespannt wird.
Wie groß darf eine Pergola sein : Kriterien für eine Pergola-Baugenehmigung je Bundesland
Bundesland | Maximale Fläche | Maximale Tiefe |
---|---|---|
Niedersachsen | 30 Quadratmeter | Kein Grenzwert |
Nordrhein-Westfalen | 30 Quadratmeter | 4,5 Meter |
Rheinland-Pfalz | Keine Grenzwerte für Fläche und Tiefe, stattdessen maximales Volumen von 50 Kubikmetern | |
Saarland | 36 Quadratmeter | 3 Meter |
Ist eine Pergola eine feste Überdachung
Technisch betrachtet ist eine Pergola eine dekorative Konstruktion, die als Sonnenschutz dient. Die lockere Überdachung für Terrassen und Freisitze ist sowohl auf der Terrasse als auch auf Balkonen einsatzfähig.
Ist ein Pergola Markise genehmigungspflichtig : Größe, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Im Privatgebrauch übliche Modelle sind häufig nicht genehmigungspflichtig. Trotzdem sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden.
Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung – Ausnahme: im Außenbereich befindliche Gebäude. Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei.
Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung – Ausnahme: im Außenbereich befindliche Gebäude. Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei.
Was zählt alles als Terrassenüberdachung
Im Baurecht ist die Terrassenüberdachung noch exakter definiert: Demnach handelt es sich um eine Konstruktion auf ebenem Boden, bei der es sich noch nicht einmal unbedingt um einen Neubau handeln muss. So könnte eine Terrassenüberdachung auch einen Anbau oder eine Umbaumaßnahme darstellen.Es ist wichtig zu beachten, dass eine Pergola im baurechtlichen Sinne keinen geschlossenen Raum bildet und keine bauliche Nutzung ermöglicht. Sie dient hauptsächlich als Überdachung oder Schattenspender und kann mit Kletterpflanzen begrünt werden.Grundsätzlich ist eine Genehmigung notwendig da eine Terrassenüberdachung oft als Um- bzw. Anbau eines bestehenden Gebäudes deklariert wird. In vielen Bundesländern wird es aber den Bauherren leicht gemacht und man darf auch ohne Baugenehmigung ein Terrassendach errichten.