Antwort Was kommt zuerst Berufung oder Revision? Weitere Antworten – Wann Berufung und Revision
Die Frist für Berufungen und Revisionen beträgt im Normalfall einen Monat ab Zustellung des jeweiligen Urteils bzw. eine Woche nach Verkündung des Urteils bei Strafsachen. Beide Rechtsmittel müssen zudem begründet werden.Hat die Revision Erfolg, wird das Urteil aufgehoben und an das Ausgangsgericht – meist also das Landgericht – zurückverwiesen. Das Urteil kann auch nur teilweise, zum Beispiel hinsichtlich nur einer vorgeworfenen Straftat, aufgehoben werden.Ist die Berufung zulässig, folgt nach einiger Zeit die erneute Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht. Über die Berufung entscheidet in einer mündlichen Verhandlung eine sogenannte kleine Strafkammer, die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt ist.
Wann kommt die Revision : Das Gesetz fordert, dass die Revision zunächst innerhalb der FRrist von einer Woche eingelegt und anschließend begründet werden muss. Für die Begründung gibt es eine weitere Frist; diese beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils.
Wie hoch sind die Chancen bei einer Revision
Dies ist eine Erfolgsquote von nur 2,25 %. Dies deckt sich mit der Beobachtung in der Literatur, wonach rund 3 % aller Revisionen erfolgreich sind (Schlothauer/Wieder, Die Revision im Strafverfahren, 3. Aufl. 2018).
Kann man nach Berufung in Revision gehen : Auch die Revision ist zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt einzulegen. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof. Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn sie das Berufungsgericht vorher in dem Urteil zugelassen hat.
Eine Berufung hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Die Berufung ist zulässig, wenn sie a) statthaft ist, b) bei der Einlegung und Begründung, Form und Frist gewahrt sind, c) eine Beschwer des Berufungsklägers vorliegt und d) die Beschwerdesumme erreicht wird.
Wenn die Revision im Strafverfahren Erfolg hat, ist die häufigste Entscheidung des Revisionsgerichts, dass das angefochtene Urteil aufgehoben wird und die Strafsache an eine andere Kammer bzw. Abteilung des Gerichts, welches das Urteil gefällt hat, zurückverweisen wird (§ 353 StPO).
Wie stehen die Chancen bei Berufung
Die Erfolgsaussichten der Berufung sind meist größer als diejenigen der Revision. Berufung kommt gegen sämtliche Urteile des Amtsgerichts einschließlich des Schöffengerichts in Betracht, wenn die Aussicht besteht, in einer neuen Tatsacheninstanz ein besseres Ergebnis zu erzielen.Die Berufungen haben auch weit- gehend Erfolg: Etwa jedes dritte Landgerichtsurteil wird vom Oberlandesgericht aufgehoben oder abgeändert.Im Durchschnitt kann man jedoch von einer Dauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren ausgehen. Zunächst muss die Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Frist zur Begründung beträgt einen Monat nach Zustellung des Urteils.