Antwort Was muss in einer Wohnungsgeberbescheinigung stehen? Weitere Antworten – Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen
In der Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung genannt, zeigen Sie als Vermieter gegenüber dem Einwohnermeldeamt an, wer zu welchem Termin in die von Ihnen vermietete Wohnung eingezogen ist.Wohnt jemand offiziell und berechtigt zur Untermiete und es besteht ein Untermietvertrag mit dem Hauptmieter einer Immobilie, so darf auch der Hauptmieter diese Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen und unterzeichnen.Für die Ummeldung brauchen Sie neben Personalausweisen und Reisepässen auch die Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde und Wohnungsgeberbestätigung oder Kaufvertrag einer Immobilie. Wichtig: Das Ummeldeformular müssen Sie immer persönlich unterschreiben.
Was steht in der Vermieterbescheinigung : Die Vermieterbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Adresse des Vermieters. Adresse der Immobilie. Name(n) aller meldepflichtigen Personen (also nicht nur den Namen Ihres Hauptmieters, sondern aller Personen, die mit ihm einziehen) Sie bestätigen den Einzug.
Wie schreibt man eine Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers.
- Datum des tatsächlichen Einzugs.
- die Anschrift der Wohnung.
- die Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen.
Wer füllt die Wohnungsgeberbescheinigung aus : Wohnungsgeber können Eigentümer, Vermieter oder deren Familienmitglieder sein. Außerdem ist es möglich, als Vermieter einen Hausverwalter oder Makler damit zu beauftragen, das Formular auszufüllen.
Fazit zur Wohnungsgeberbestätigung
Mit dem neuen Meldegesetz nach § 19 BMG stehen Vermieter in der Pflicht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Der Grund: Die Meldebehörde versucht damit gegen Scheinwohnsitze Krimineller vorzugehen.
Ohne diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung darf der Mieter sich nicht am Einwohnermeldeamt ummelden. Zudem muss der Mieter ohne sie ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro zahlen. Dem Vermieter können sogar Strafen bis zu 50.000,00 € drohen.
Ist eine Vermieterbescheinigung Pflicht
Mit dem neuen Meldegesetz nach § 19 BMG stehen Vermieter in der Pflicht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Der Grund: Die Meldebehörde versucht damit gegen Scheinwohnsitze Krimineller vorzugehen. Aber für Vermieter gibt es auch Vorteile.Wenn Ihr Vermieter sich weigert, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, sollten Sie sofort aktiv werden und die Meldebehörde darüber informieren. Er ist zur fristgerechten Ausstellung laut § 19 BMG verpflichtet. Füllt er die Bescheinigung verspätet, nicht korrekt oder gar nicht aus, handelt er ordnungswidrig.Ohne diese sogenannte Wohnungsgeberbestätigung darf der Mieter sich nicht am Einwohnermeldeamt ummelden. Zudem muss der Mieter ohne sie ein Bußgeld von bis zu 1.000,00 Euro zahlen. Dem Vermieter können sogar Strafen bis zu 50.000,00 € drohen.
Hinweis: Die Begriffe „Wohnungsgeberbestätigung“ und „Mietbescheinigung“ werden synonym verwendet, während es sich bei der „Meldebescheinigung“ um ein offizielles Dokument handelt, das vom Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Es dient als Nachweis für die aktuelle Adresse einer Person, die in Deutschland gemeldet ist.