Antwort Was zahlt der Rechtsschutz alles? Weitere Antworten – Was deckt die Rechtsschutzversicherung alles ab
Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht.Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung meist nur bis zur zweiten Instanz.Welche Leistungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts.
- Gerichtskosten.
- Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare.
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.
- Kosten für Mediationsverfahren.
Was deckt eine private Rechtsschutzversicherung alles ab : Zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung gehören unter anderem die Übernahme gerichtlicher Kosten, Zeugengelder oder auch das Honorar für einen Gutachter. Nicht übernommen werden dagegen Streitigkeiten beim Hausbau oder im Urheber- und Markenrecht.
Wann tritt die Rechtsschutzversicherung nicht in Kraft
Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Das heißt: Für Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, erhalten Sie keine Leistungen der Versicherung. Als Versicherungsnehmer können Sie in der Regel keinen Rechtsschutz-Tarif für einen laufenden Rechtsstreit abschließen.
Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen : Grundsätzlich können Sie eine Rechtsschutzversicherung immer dann einschalten, wenn ein Rechtsstreit droht. Natürlich hängt alles von Ihrem Vertrag ab: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist geregelt, für welche Fälle Ihr Rechtsschutz gilt.
Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Das heißt: Für Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, erhalten Sie keine Leistungen der Versicherung. Als Versicherungsnehmer können Sie in der Regel keinen Rechtsschutz-Tarif für einen laufenden Rechtsstreit abschließen.
Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht, wenn Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt oder Versicherungsfälle nicht abgedeckt sind. Mit Widerspruch, Beschwerde und Klage können Sie die Fehlentscheidung nachweisen und die Versicherung zur Zahlung verpflichten.
Kann eine Rechtsschutz Fälle ablehnen
Ja, eine Rechtsschutzversicherung kann Leistungsfälle bzw. die Kostenübernahme eines Rechtsstreits ablehnen, wenn z.B. das Rechtsgebiet nicht über den Rechtsschutz Vertrag abgesichert ist. Die Rechtsschutzversicherung kann die Leistung auch wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern.In der Rechtsschutzversicherung ist ein Rechtsschutzfall dann gegeben, wenn ein Ereignis gegeben ist, das in den Deckungsbereich des Rechtsschutzvertrages fällt und darüber hinaus die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und damit Aufwendungen von Rechtskosten notwendig macht.Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es im Verkehrsrechtsschutz oder Strafrecht. In allen anderen Bereichen gilt oft eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Wenn Du allerdings ohne Unterbrechung den Versicherer wechselst, fällt keine neue Wartezeit an und Du hast direkt Versicherungsschutz.
In der Rechtsschutzversicherung ist ein Rechtsschutzfall dann gegeben, wenn ein Ereignis gegeben ist, das in den Deckungsbereich des Rechtsschutzvertrages fällt und darüber hinaus die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und damit Aufwendungen von Rechtskosten notwendig macht.
Wann springt Rechtsschutzversicherung ein : Die Rechtsschutzversicherung greift nach Ablauf der Wartezeit bei abgesicherten Streitigkeiten vor Gericht. Der Versicherer übernimmt dabei zum Beispiel Kosten für den Anwalt, für Sachverständige und Zeugen sowie allgemeine Gerichtskosten.
Wann muss Rechtsschutz zahlen : Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Etwas vereinfacht gesagt, liegt der Rechtsschutzfall vor, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Dritter einen Rechtsverstoß begangen hat oder begangen haben soll.
Wann lehnt eine Rechtsschutzversicherung ab
Rechtsschutzversicherer dürfen die Übernahme eines Falls auch verweigern, wenn ihnen der vom Kunden angestrebte Rechtsstreit „mutwillig“ erscheint. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Anders als bei einem Brand oder nach einem Unfall fehlt es an einem konkret fassbaren Ereignis, für das Versicherungsschutz gewährt werden könnte. So liegt in der Rechtsschutzversicherung ein Versicherungsfall vor, wenn der VN oder ein anderer einen Verstoß begangen hat.Aber: Bestehen vertragliche Voraussetzungen nicht oder deckt die Police den Fall nicht ab, lehnt die Versicherung die Kostendeckung ab. Rechtsstreitigkeiten im Familien-, Erb- und Baurecht, Geldstrafen oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind in der Regel ausgeschlossen.
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen : Es gibt zwei Möglichkeiten, die Deckungszusage zu bekommen: Entweder Du kümmerst Dich selbst darum oder Du überlässt das Deinem Anwalt. Kümmert sich der Anwalt, ist das eine zusätzliche Leistung, die er auch zusätzlich abrechnen kann. Diese Kosten übernimmt Deine Rechtsschutzversicherung dann nicht.