Antwort Welche Anwaltskosten zahlt die Rechtsschutzversicherung? Weitere Antworten – Welche Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt.Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung meist nur bis zur zweiten Instanz.Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichtskosten und die Kosten für gerichtlich beauftragte Sachverständige, Zeugengeld und Nebenklägerkosten. Sie zahlt auch die Anwaltsgebühren nach den Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Was deckt die Rechtsschutzversicherung alles ab : Die Versicherung übernimmt alle vereinbarten Kosten, die mit einem Streit verbunden sind: Sowohl die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten als auch die Kosten der Gegenseite (wenn Sie den Streit verlieren sollten) werden übernommen.
Kann man bei einer Rechtsschutzversicherung jeden Anwalt nehmen
Ja, Ihren Rechtsbeistand können Sie völlig frei wählen – so sieht es sowohl die Bundesrechtsanwaltsverordnung als auch das Versicherungsvertragsgesetz vor.
Wann tritt die Rechtsschutzversicherung nicht in Kraft : Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Das heißt: Für Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, erhalten Sie keine Leistungen der Versicherung. Als Versicherungsnehmer können Sie in der Regel keinen Rechtsschutz-Tarif für einen laufenden Rechtsstreit abschließen.
Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Das heißt: Für Rechtsstreitigkeiten, die vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, erhalten Sie keine Leistungen der Versicherung. Als Versicherungsnehmer können Sie in der Regel keinen Rechtsschutz-Tarif für einen laufenden Rechtsstreit abschließen.
Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht, wenn Vertragsvoraussetzungen nicht erfüllt oder Versicherungsfälle nicht abgedeckt sind. Mit Widerspruch, Beschwerde und Klage können Sie die Fehlentscheidung nachweisen und die Versicherung zur Zahlung verpflichten.
Wann kann ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen
Grundsätzlich können Sie eine Rechtsschutzversicherung immer dann einschalten, wenn ein Rechtsstreit droht. Natürlich hängt alles von Ihrem Vertrag ab: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist geregelt, für welche Fälle Ihr Rechtsschutz gilt.Durchschnittlich kostet ein einfaches Schreiben den Mandanten zwischen 80,00 und 110,00 €. Aber auch hier hängen die genauen Kosten davon ab, welcher Wert dem Schreiben zugrunde liegt. Ob es sich tatsächlich für Sie lohnt, nur ein einfaches Schreiben zu beauftragen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt.Bei Rechtsschutzversicherungen gilt in der Regel eine Wartezeit von mindestens drei Monaten. Während dieser Zeit zahlt man bereits Prämie, hat allerdings noch keinen Versicherungsschutz. Schutz bietet die Versicherung erst, nachdem die Wartezeit verstrichen ist.
Das Wichtigste in Kürze. Gehört die freie Anwaltswahl zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung, dürfen Sie Ihren Anwalt frei wählen.
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 5000 € : Auszug aus dem RVG: Streitwert und Gebühr
Streitwert bis | Gebühr |
---|---|
500 € | 49 € |
2.000 € | 166 € |
5.000 € | 334 € |
10.000 € | 614 € |
Ist das erste Gespräch beim Anwalt kostenlos : Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Ist vom Auftrag die außergerichtliche Vertretung beispielsweise gegenüber dem Vermieter, Arbeitgeber oder Vertragspartner o.
Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt mit Rechtsschutz
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen.
Bei einem Streitwert von 15.000. – EUR beträgt eine Anwaltsgebühr 650.Streitwert bzw. Gegenstandswert
Gegenstandswert bis … (in €) | Anwaltsgebühr (in €) | Gerichtsgebühr (in €) |
---|---|---|
6.000,00 | 354,00 | 165,00 |
7.000,00 | 405,00 | 184,00 |
8.000,00 | 456,00 | 203,00 |
9.000,00 | 507,00 | 222,00 |
Was fällt unter Erstberatung : Unter einer Erstberatung versteht man generell eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Eine Erstberatung umfasst z.B. keine schriftliche Zusammenfassung der Beratung, sondern beschränkt sich auf die mündliche Beratung, ob im persönlichen Gespräch oder auch am Telefon.