Antwort Welche Daten brauche ich für die neue Grundsteuerreform in Hessen? Weitere Antworten – Welche Daten brauche ich für die Grundsteuererklärung Hessen
In der Grundsteuererklärung müssen u.a. das Aktenzeichen, Eigentümerangaben, Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt), die Grundstücksgröße (auch Bodenfläche genannt) sowie die Wohnfläche bzw. Nutzfläche eintragen müssen.Sofern die Wohnfläche von Ihnen neu berechnet werden muss, ist wichtig zu wissen: Zur Wohnfläche gehören Wohnräume, einschließlich Küche, Bad, Flur, Abstellräume (nur Abstellräume im Keller gehören nicht zur Wohnfläche) und auch das häusliche Arbeitszimmer.Bauunterlagen, Miet- und Kaufverträge, Nebenkostenabrechnungen, (Gebäude-)Versicherungs- oder Finanzierungsunterlagen können Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen enthalten. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt.
Wo finde ich das Formular für die Grundsteuer Hessen : Alternativ gehen Sie auf die Website www.finanzen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster und klicken dort in der Kopfzeile auf "Infomaterial". Aus dem dort folgenden Angebot steht Ihnen Ihre gewünschte Auswahl als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.
Ist Garage Nutzfläche oder Wohnfläche Grundsteuer
Garagen bleiben bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m² außer Ansatz, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind. Nur die über 50 m² hinausgehende Fläche ist als Nutzfläche in die Zeilen einzutragen.
Was brauche ich für Daten für die Grundsteuererklärung : Von Ausnahmen abgesehen, sind zusätzlich lediglich die Grundstücksfläche, Wohn-/Nutzfläche, Bodenrichtwert und durchschnittlicher Bodenrichtwert anzugeben. Die beiden letztgenannten Angaben sind zur Ermittlung des sog. Lagefaktors anzugeben.
Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.
Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt
Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung. Waschküchen.
Was muss ich bei der neuen Grundsteuer alles angeben
Bei der Ermittlung der Grundsteuer für Wohngrundstücke geht es konkret um fünf Parameter: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Wohn-/Nutzfläche. Heute sind für die Berechnung etwa 20 Faktoren nötig.Falsche Angaben in der Grundsteuererklärung können dazu führen, dass man wegen leichtfertiger Steuerverkürzung belangt werden kann. Wem Vorsatz nachgewiesen wird, dem droht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.Die Hamburger Steuerverwaltung bietet Ihnen Steuerformulare ab dem Veranlagungszeitraum 2006 sowie allgemeine Vordrucke und Merkblätter zum Download an. Leichter und schneller ist es für Sie, mit Mein ELSTER (www.elster.de) Ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben.
Hier finden Sie benötigte Angaben:
- Informationsschreiben des Landes.
- Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuer Sachsen-Anhalt: Grundsteuer-Viewer.
- Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), gegebenenfalls Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (optional), Bauunterlagen/Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)
Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Ist der Flur eine Wohnfläche : In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Welche Räume darf ich bei der Grundsteuer weglassen
Allerdings werden nicht alle Räumlichkeiten für die Grundsteuer berücksichtigt. Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.Nicht als Wohnfläche einzuordnen sind etwa: Zubehörräume zur Wohnnutzung: Zum Beispiel Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Garage, Heizungs- oder Trockenräume. Hausflure außerhalb der Wohnung in Wohngebäuden mit mehr als einer Wohnung.
Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft : Wird die Wohnfläche vom Finanzamt überprüft Den Finanzbehörden fehlt die Zeit, um jede einzelne Grundsteuererklärung in Bezug auf ihre Richtigkeit, z.B. hinsichtlich der Angaben über die Wohnfläche, zu prüfen.