Antwort Wer muss in die BGW? Weitere Antworten – Welche Unternehmen sind bei der BGW beitragspflichtig
Die BGW ist für mehr als 9,3 Millionen Versicherte in über 657.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu den größten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer.Antwort: Viele Einzelunternehmer (Selbständige) müssen nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, sie können sich aber freiwillig dort versichern. Für bestimmte Berufsgruppen (z.B. in Gesundheitsdienst, in der Landwirtschaft) besteht jedoch eine Versicherungspflicht.Wir versichern z. B.: Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser sowie ärztliche, tierärztliche, zahnärztliche und therapeutische Praxen, Altenheime, Apotheken, ambulante Pflegedienste, Hebammen, Berufsschulen, Schädlingsbekämpfung, Tattoo- und Piercingsstudios, Friseursalons, Kosmetikbetriebe und Kitas.
Wer ist von der Berufsgenossenschaft befreit : Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
Für wen ist die Berufsgenossenschaft Pflicht
Alle Beschäftigten eines Unternehmens sind pflichtversichert und genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kommt die BG BAU für Kosten, wie zum Beispiel Heilbehandlungen und finanzielle Entschädigungen von Verletzten auf.
Wer muss in die Berufsgenossenschaft einzahlen : Falls eine Beschäftigte/ein Beschäftigter nach deutschem Recht unfallversichert ist, muss das sie/ihn beschäftigende Unternehmen Beiträge an die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen. Das gilt auch dann, wenn sich der Unternehmenssitz nicht in Deutschland befindet.
Einzelunternehmer*innen oder Freiberufler*innen ohne Mitarbeitende sind in der Regel nicht pflichtversichert. Sie können sich aber freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern. Darüber sollten Sie sich direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft informieren.
Die Berufsgenossenschaften sind – neben den Unfallkassen – die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichern Berufstätige gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind zuständig für die Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Wer muss sich bei der BG anmelden
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.Berufsgenossenschaften sind maßgeblich für die gesundheitlichen Aspekte Ihres Unternehmens zuständig; sie sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen nahezu aller Art müssen sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden – unmittelbar nach der Unternehmensgründung.Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)
Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Wann muss ich in die Berufsgenossenschaft : Jedes frisch gegründete Unternehmen muss sich binnen einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden.
Für wen gilt die Berufsgenossenschaft : In der Regel gilt der Versicherungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Minijobberinnen und Minijobber, private Bauhelferinnen und Bauhelfer sowie für freiwillig versicherte Personen.
Was passiert wenn man sich nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
Auch wenn Sie sich nicht anmelden, besteht für Ihre Beschäftigen Versicherungsschutz. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei Ihrer Berufsgenossenschaft nicht erfasst sind, müssen Sie mit rückwirkenden Beitragsnachzahlungen bis zum Tag der Eröffnung Ihres Unternehmens rechnen.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern.