Antwort Wie bekomme ich ein Ausfuhrkennzeichen? Weitere Antworten – Was brauche ich für ein Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen: Die Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis.
- Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung.
- Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (nach §29 StVZO)
- Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)
Das rote Autokennzeichen dürfen nur Fahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Co. nutzen: Das Ausleihen des roten Kennzeichens an Privatpersonen ist verboten. Wer sich als Privatperson für eine Überführung ein rotes Kennzeichen bei einem befreundeten Händler oder einer Werkstatt leiht, begeht eine Straftat.Kennzeichenbestellung
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Was brauche ich um ein Überführungskennzeichen zu bekommen : Erforderliche Unterlagen
- Antrag für Kurzzeitkennzeichen.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung.
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original.
- Vollgutachten gemäß § 21 STVZO.
Wie viel kostet ein Ausfuhrkennzeichen
Die Zulassungskosten für das Ausfuhrkennzeichen belaufen sich auf 33,30 Euro. Sollte es bei der Zulassung Probleme geben – beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr im Register ist – können sich diese Kosten erhöhen.
Wie lange dauert es ein Überführungskennzeichen zu bekommen : Zwar müssen Sie dann keine langen Wartezeiten bei Zulassungsstellen in Kauf nehmen, Sie warten aber in der Regel einen Tag auf Ihr Überführungskennzeichen. Außerdem ist die Online-Bestellung des Kurzzeitkennzeichens oft auch mit hohen Kosten verbunden.
Für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gibt es Kurzzeitkennzeichen. Beantragen kann man sie bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie gelten maximal fünf Tage ab Zuteilung und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen Die bundesweit einheitlichen Gebühren bei der Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen liegen bei 13,10 € einmalig. Dazu kommen noch ungefähr 30,00 € für das Ausstellen und Prägen der Schilder.
Wer bietet Ausfuhrkennzeichen an
Das Ausfuhrkennzeichen bekommen Sie auf der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Es kann nicht online bestellt werden. Sollten Sie keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, ist die Behörde an Ihrem Aufenthaltsort zuständig.Das Überführungskennzeichen für ein Motorrad oder einen Anhänger kosten ungefähr die Hälfte. Soll das Ausfuhrkennzeichen mehrere Monate gelten, steigen dementsprechend auch die Versicherungsbeiträge: Für 30 Tage zahlst Du rund 75 Euro, für 3 Monate circa 500 Euro, für ein ganzes Jahr zwischen 1.800 und 2.000 Euro.Wie bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV Meist ist es nicht möglich, Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV online zu bestellen. Stattdessen müssen Sie die entsprechenden Nummernschilder vor Ort bei der Zulassungsstelle beantragen.
Denn: Seit dem 1. April 2015 ist es nicht mehr möglich und erlaubt, Autos ohne TÜV mit einem Kurzzeitkennzeichen zu überführen. Dies ist sogar im § 16a FZV festgelegt. Demnach ist es nur möglich, ein Fahrzeug ohne TÜV zu überführen, wenn du mit dem Fahrzeug direkt zur nächsten TÜV-Stelle, DEKRA oder Werkstatt fährst.
Welches Kennzeichen für Überführung ins Ausland : Damit Sie Ihr Auto richtig und sicher ins Ausland überführen können, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen – auch bekannt als Export- oder Zollkennzeichen. Sie können das Auto auch mit ihrem normalen Kennzeichen überführen, allerdings gehen Sie damit ein Risiko ein.
Was kostet ein überführungskennzeichen für einen Tag : Die Gebühren setzen sich aus diesen Punkten zusammen: Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle: 13,10 Euro. Servicegebühr für das Erstellen der Nummernschilder: circa 20 bis 30 Euro. Kosten für die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Versicherungsnachweis: circa 30 Euro.
Wer beantragt Ausfuhrkennzeichen Käufer oder Verkäufer
Hat das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (z.B. TÜV) und Versicherungsschutz, ist dies mit einem Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhr-/Überführungskennzeichen möglich. Hier gilt: Bei der Überführung des Autos ins Ausland, beantragt der Käufer ein Ausfuhrkennzeichen in Deutschland.
Die Gütigkeit beim Ausfuhrkennzeichen dauert solange, wie der Haftpflichtversicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung gewährt wird: Sie beträgt beträgt mindestens zwei Tage oder maximal zwölf Monate.