Antwort Wie lange darf ich noch mit Flüssiggas heizen? Weitere Antworten – Wie lange ist Flüssiggas noch erlaubt
Nein. Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen.Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen zunächst weiterlaufen. Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen kommt in ein paar Jahren aber auch in Bestandsgebäuden − im Juni 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. Juni 2028 (bei allen übrigen Kommunen).Knapp ein halbes Jahr später, im September 2023, stimmte der Deutsche Bundestag für diese Gesetzesnovelle. Demnach sind seit 2024 bestimmte Heizungsarten in Deutschland verboten. Dazu gehören vor allem Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Welche Heizungen sind ab 2025 noch erlaubt : In Kombination mit erneuerbaren Energien sind Öl-Hybridheizungen auch nach 2026 noch erlaubt. Auch Gasheizungen sollen nach bisherigem Gesetz weiterhin erlaubt bleiben. Als endgültiges Ziel wurde ausgerufen, bis 2045 alle fossilen Heizungen abzuschalten, um eine Klimaneutralität zu erreichen.
Ist Flüssiggas weiter erlaubt
Bestehende Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 mit herkömmlichem (fossilem) Flüssiggas weiterbetrieben werden! Bestehende Flüssiggasheizungen haben Bestandsschutz und müssen nur ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.
Hat Flüssiggas eine Zukunft : Ähnlich wie bei Heizöl ist nicht zu erwarten, dass der Bedarf an Flüssiggas in naher Zukunft zu 100 Prozent über regeneratives Bio-LPG gedeckt werden kann. Durch den Einsatz innovativer Gas-Technologien ist jedoch der Anschluss an die Zukunft gesichert.
Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen. Allein 2022 wurden mehr als 600.000 Gasheizungen verkauft. „Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.
Welche Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden
Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt.Ähnlich wie bei Heizöl ist nicht zu erwarten, dass der Bedarf an Flüssiggas in naher Zukunft zu 100 Prozent über regeneratives Bio-LPG gedeckt werden kann. Durch den Einsatz innovativer Gas-Technologien ist jedoch der Anschluss an die Zukunft gesichert.
Aktuell gibt es kein generelles Verbot von Gasheizungen, noch ist ein solches geplant. Seit dem 1. Januar 2024 gilt jedoch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.
Ist eine Flüssiggasheizung noch sinnvoll : Flüssiggas ist als Energieträger eine sinnvolle Alternative zu Heizöl. Zu den Pluspunkten einer Flüssiggasheizung gehören der hohe Energiegehalt, die schadstoffarme Verbrennung und die Unabhängigkeit vom Anschluss an ein Erdgasnetz. Aus ökologischen Gründen werden immer mehr alte Ölheizungen ausgetauscht und ersetzt.
Wie ersetzt man Gasetagenheizung : Die wichtigsten Gasheizungs-Alternativen für teilweises oder vollständiges Heizen ohne Gas sind:
- Wärmepumpe.
- Pellet- und Holzheizung.
- Solaranlage.
- Hybridheizung.
- Nah- und Fernwärme.
- Elektroheizung.
Wer kontrolliert austauschpflicht von Heizungen
Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.
Wenn Hausbesitzer trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung einbauen, muss der Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen.Nein. Das Heizungsgesetz gilt erst ab dem 1.1.2024. Flüssiggas-Heizungen, die noch in diesem Jahr eingebaut werden, könnten bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden. Zudem besteht schon heute und auch künftig die Möglichkeit, biogenes Flüssiggas beizumischen.
Sollte man jetzt auf Flüssiggas umstellen : Generell lohnt sich der Umstieg auf Flüssiggas immer dann, wenn ohnehin eine neue Heizungsanlage angeschafft werden müsste.