Antwort Wie lange dauert es bis eine Mutter-Kind-Kur bewilligt wird? Weitere Antworten – Wie lange dauert es bis eine Mutter-Kind-Kur genehmigt wird
Die Krankenkasse prüft, ob die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und bewilligt die Kur dann in der Regel innerhalb von drei Wochen.Ihre Wünsche berücksichtigend wählen wir gemeinsam mit Ihnen, anhand Ihrer Unterlagen, einen Termin und die passende Klinik aus und stellen den Antrag für Sie bei Ihrer Krankenkasse. Von dieser erhalten Sie dann nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage oder -ablehnung.In der Regel entscheidet die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über den Antrag. Holt sie noch ein zusätzliches ärztliches Gutachten ein, kann sich die Wartezeit um weitere zwei Wochen verlängern.
Wie lange dauert MDK Bescheid Mutter-Kind-Kur : In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid bis zu 25 Arbeitstage.
Wann wird eine Mutter-Kind-Kur abgelehnt
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung sind: Nichteinhaltung der 4 Jahresfrist. – Der Gesetzgeber gibt ausdrücklich die Möglichkeit einer vorzeitigen Wiederholung, wenn dringende, medizinische Gründe vorliegen.
Welche Voraussetzung muss man erfüllen für eine Mutter-Kind-Kur : Die Voraussetzung für eine Mutter-Kind-Kur ist das Vorliegen eines gesundheitlichen Problems. Dazu zählen u. a. starke Erschöpfung, Kopf- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit, Unruhe- und Angstgefühle, Magen-Darm-Probleme oder Schlafstörungen. Auch Belastungen innerhalb der Familie können ein Anlass sein.
Indikationen
- Herz- und Kreislauferkrankungen.
- Erkrankungen des Bewegungsapparates.
- Atemwegserkrankungen.
- Stoffwechselerkrankungen.
- Hauterkrankungen.
- Psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen.
- Degenerativ rheumatische Erkrankungen.
Mutter bzw. Vater und Kinder – also alle Personen, die an der Kur teilnehmen möchten – benötigen ein eigenes ärztliches Attest. Daher führt Sie der erste Weg zu Ihrem Hausarzt.
Kann man sich den Termin für eine Kur aussuchen
Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt im Reha-Antragsformular Ihre Wunschklinik angeben.Die Kosten für eine stationäre Anschlussheilbehandlung nach Herzinfarkt können in einer günstigen Klinik mit einem niedrigen Tagessatz von 130 EUR bei gutem Verlauf (3 Wochen) bei 2.730 EUR liegen. In einer teureren Einrichtung mit einem Tagessatz von 500 EUR oder sogar 920 CHF (= ca.Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss eine ambulante Vorsorge-Kur verordnen, damit sie bei der TK beantragt und genehmigt werden kann.
Die Arbeitgeber sind bei einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet: Der volle Monatslohn wird weiterhin gezahlt. Mütter und Väter müssen aber natürlich ebenfalls darauf achten, ihrem Vorgesetzten unverzüglich die entsprechenden Genehmigungen bzw.
Welche Gründe gibt es für eine Mutter-Kind-Kur : Indikationen für Mütter
- Erschöpfungszustände.
- Psychische und psychosomatische Störungen wie z.B. leichte bis mittlere Depressionen, Angstzustände, Migräne etc.
- Somatoforme Störungen (Magen-Darm, Herz-Kreislauf)
- Übergewicht, Adipositas.
- Verspannungen, Rückenschmerzen, Arthrose.
- Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma bronchiale.
Kann man sich die Mutter-Kind-Kur aussuchen : Kann ich mir eine Kurklinik aussuchen Ja, du hast das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das ist rechtlich gemäß §8 SGB IX geregelt. Deine Wunschklinik muss grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Wer bescheinigt Mutter-Kind-Kur
Ob Ihre Kur bewilligt wird, entscheidet die Krankenkasse. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt mit einem Attest, dass Sie eine Kur brauchen. Wichtig ist, dass im Attest gut begründet wird, warum eine Kur erforderlich ist.
Krankenkasse entscheidet über Ort der Kur.Was kostet eine Kur
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Mutter-Kind-Kur. Sie selber bezahlen pro Kalendertag eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Für Kinder ist keine Zuzahlung zu entrichten. Bei einem dreiwöchigen Aufenthalt ergäbe sich damit eine Zuzahlung von 220 Euro (Ankunftstag mitgerechnet).
Was bezahlt die Krankenkasse bei einer Kur : Arztkosten werden oftmals bis zu 100 Prozent, Behandlungskosten bis zu 90 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In den meisten Fällen werden diese Kosten, also auch die für Medikamente und Anwendungen wie Massagen oder Bäder, von den Krankenkassen direkt mit der Kureinrichtung abgerechnet.