Antwort Wie lange muss ich arbeiten wenn ich 1960 geboren bin? Weitere Antworten – Wann kann der Jahrgang 1960 abschlagsfrei in Rente gehen
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
Jahrgang | Anhebung | Renteneintrittsalter |
---|---|---|
1959 | 14 Monate | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 16 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das heißt, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ können Sie aktuell nicht mehr mit 63 Jahren in Anspruch nehmen.
Wie lange muss ich arbeiten wenn ich 63 geboren bin : Wer also zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, darf erst im Alter zwischen 63 und 65 Jahren den Ruhestand antreten. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren die Arbeit niederlegen, wenn sie 45 Beitragsjahre gesammelt haben.
Kann ich mit 63 in Rente gehen Jahrgang 1960 und 45 Arbeitsjahre
Aktuell erreicht im Jahre 2023 der Geburtsjahrgang 1960 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monaten beziehen. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen 1960 : Wann kann ich die vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung beziehen
Geburtsjahr | Altersgrenze mit Abschlägen | Altersgrenze ohne Abschläge |
---|---|---|
1960 | 61 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate |
1961 | 61 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate |
1962 | 61 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate |
1963 | 61 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate |
Altersrente nach 35 Versicherungsjahren
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent.
Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Wer kann mit 63 in Rente gehen Tabelle
Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
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1961 | 64 Jahre 6 Monate |
1962 | 64 Jahre 8 Monate |
1963 | 64 Jahre 10 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Sie haben 35 Beitragsjahre angesammelt und möchten mit 63 Jahren in Rente gehen. Sie sind Jahrgang 1960, daher liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten. Die Differenz beträgt 40 Monate. Pro Monat werden Ihnen 0,3 % von Ihrer Rente abgezogen.Die abschlagspflichtige Frührente (Altersrente für langjährig Versicherte) setzt voraus, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind und wenigstens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Diese Altersrente beinhaltet immer einen Rentenabschlag.