Antwort Wie oft muss Vermieter Laminat erneuern? Weitere Antworten – Ist der Vermieter verpflichtet Laminat zu tauschen
Ist bei Einzug in einer Mietwohnung Laminat, Parkett- oder Teppichboden vorhanden, liegt die Verantwortung der Erneuerung beim Vermieter. Tauscht der Vermieter einen abgewohnten Boden nicht aus, darf der Mieter seine Miete kürzen. Die Höhe entscheidet sich nach Abnutzung bzw. Beeinträchtigung der Wohnqualität.Laut einem Gerichtsurteil wird bei Laminat eine Lebensdauer von zehn Jahren angesetzt. Ist der Boden in Ihrer Wohnung jünger und die Beschädigungen gehen über die üblichen Abnutzungserscheinungen hinaus, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.Bei einem Teppichboden oder Laminat wird eine ungefähre Lebensdauer von zehn Jahren angenommen (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 30. November 2006, Az.: 4 C 168/05).
Wer zahlt Laminat in Mietwohnung : Soweit Teppichboden oder Laminat wegen normaler Abnutzung erneuert werden müssen, trägt der Vermieter alle Kosten (Bundesgerichtshof, BGH, 10. 2. 2010, VIII ZR 343/08). Der BGH nimmt eine derartige Pflicht auch dann an, wenn sich der Bodenbelag bereits beim Einzug des Mieters in einem schlechten Zustand befunden hat.
Kann Mieter neuen Boden verlangen
Das Mietrecht sieht vor, dass Vermieter:innen in der Pflicht sind, eine Mietwohnung in einem Zustand zu halten, dass ein vertragsmäßiger Gebrauch möglich ist (§535 BGB). Der Fußboden gehört hier definitiv dazu. Sollte dieser erneuert werden müssen, so fällt das zuerst in die Verantwortung von Vermieter:innen.
Hat Mieter Anspruch auf neuen Bodenbelag : Für sämtliche Schäden des mitvermieteten Fußbodens haftet der Mieter. Wird durch den Vermieter ein neuer Bodenbelag in der Mietwohnung verlegt, hat der Mieter den Anspruch auf einen gleichwertigen Boden. Ist dem Mieter die gebotene Qualität jedoch nicht genug, sind die Mehrkosten vom Mieter selbst zu übernehmen.
Darunter fallen neue Tapeten und Bodenbeläge oder wenn Teile der Sanitäranlagen ausgetauscht werden. Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine Wohnung baufällig ist oder weil ein Umbau vorgenommen wird. Die Kosten dafür sind komplett durch den Vermieter zu tragen.
Ist der Bodenbelag älter, kann der Vermieter beim Auszug des Mieters keine Ansprüche für einen abgenutzten Boden geltend machen. Als Mieter haben Sie entsprechend nach ca. 10 Jahren Anspruch auf einen neuen Boden, aber nur wenn der alte Bodenbelag abgewohnt ist.
Ist der Vermieter verpflichtet den Bodenbelag erneuern
Hat ein Mieter auf eigene Faust die Mietwohnung mit einem Bodenbelag versehen, muss er für diesen auch die Kosten übernehmen. Ist der Bodenbelag abgenutzt, muss der Vermieter diesen durch die gleiche Art von Bodenbelag ersetzen, sowie der gleichen Farbe und der gleichen Qualität. Verlegt wird er von Fachleuten.