Antwort Wie schütze ich eine Wortmarke? Weitere Antworten – Wie schützt man eine Wortmarke
Um zu verhindern, dass Dritte Ihren Firmennamen oder Slogan verwenden, können Sie diese als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) registrieren. So sind Sie vor einer Fremdnutzung geschützt und sichern sich die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.DPMA Gebühren für die Anmeldung einer Marke
Markenschutz Gebührenart | Euro |
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Beschleunigte Prüfung der Anmeldung für Markenschutz | 200 € |
Verlängerungsgebühr für Markenschutz (bis zu drei Klassen) | 750 € |
Markenschutz Klassengebühr bei Verlängerung (ab vierter Klasse) | 260 € |
Markenschutz Widerspruchsgebühr | 120 € |
Wie kann man einen Begriff schützen lassen : Begriffe oder Namen schützen lassen: DPMA, EUIPO oder WIPO
Wer in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wenden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Wann darf ich ein fremdes Logo verwenden
Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.
Ist eine Wortmarke geschützt : Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben. Beispiel: Bei einer Eintragung "Hans" besteht Schutz auch für diese Varianten (siehe Abbildung).
Diesen kannst du direkt beim DPMA online einreichen – zusammen mit einem Begleitschreiben an das DPMA. Voraussetzung für die internationale Markenanmeldung ist, dass du deine Marke bereits in Deutschland registrieren lassen hast. Wieder werden deine Angaben überprüft, bevor deine Anmeldung veröffentlicht wird.
Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen bzw. Begriffe, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen wie z. B. Nivea, Golf, Nike, O2, Audi A4.
Wie prüfe ich ob ein Logo geschützt ist
Wie finde ich heraus ob ein Logo geschützt ist Nutze die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts, um zu prüfen ob ein Logo bereits geschützt ist und verwendet werden darf. Bei der Erstellung eines Logos musst du darauf achten, dass die Markenrecht von anderen Bildmarken beachtet werden.Das Urheberrecht für dein Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Anmeldung einer DE-Marke: Marken, die innerhalb von Deutschland geschützt werden sollen, werden über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Für eine Eintragung, inklusive dreier Klassen gemäß der Nizza-Klassifizierung, berechnet das DPMA amtliche Gebühren von 290 Euro.
Was passiert wenn ich meine Marke nicht anmelde : Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Anmeldung einer Marke. Waren und Dienstleistungen dürfen ohne Anmeldung angeboten werden. Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet, riskiert aber, dass ein Dritter das gleichlautende Markenzeichen registriert – auch noch nach Jahren.
Sind Logos geschützt : Der Schutz besteht von Gesetzes wegen automatisch. Unterliegt Ihr Firmenlogo allerdings nicht dem Urheberrecht und Sie wollen Ihr Logo als geistiges Eigentum schützen lassen, können Sie es beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Wann verstößt man gegen das Markenrecht
Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des Markennamen oder Markenlogos, eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen.
Sie können Ihr Logo schützen lassen durch eine Anmeldung und Eintragung als Bild- bzw. Wort-/Bildmarke beim zuständigen Markenamt. Logo schützen: durch ein geschütztes Logo haben Sie als Inhaber der Marke ein Exklusivrecht. Nur Sie dürfen das Logo verwenden und entscheiden, wer es außer Ihnen nutzen darf.Eine Markenrechtsverletzung liegt also immer nur dann vor, wenn eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Eine private Nutzung ist daher keine Markenrechtsverletzung.
Was oder wer kann als Marke geschützt werden : Rechtlich geregelt wird der Markenbegriff im § 3 des Markengesetzes. Laut Patent- und Markenamt fallen darunter „alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden“, und demnach als Marke geschützt werden können.