Antwort Wird das Berichtsheft noch benötigt? Weitere Antworten – Ist das Berichtsheft noch Pflicht
Der Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft) stellt ein wichtiges Instrument zur Information über das gesamte Ausbildungsgeschehen in Betrieb und Berufsschule dar. Die Auszubildenden sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.Ist das Berichtsheft unvollständig oder fehlt es gar vollständig, kann gemäß Berufsbildungsgesetz eine Zulassung zur Abschlussprüfung zwangsläufig nicht erfolgen. Viele Azubis holen dann vor einer anstehenden Prüfung alle Einträge im Berichtsheft unter großem Zeitdruck nach.Zur Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf müssen die Berichtshefte aber ab 2019 nicht mehr mitgebracht werden.
Ist das Berichtsheft wichtig : Ein ordentlich geführtes Berichtsheft ist die Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Du solltest also nicht zu leichtfertig damit umgehen. Denn wenn du dein Berichtsheft während deiner Ausbildung ungenau oder gar nicht führst, kann es sein, dass du erst gar nicht zur Prüfung zugelassen wirst.
Was passiert wenn man kein Berichtsheft geführt
Das bedeutet: Wer kein Berichtsheft vorlegen kann, kann nicht an der Abschluss-/Gesellenprüfung teilnehmen. Die Ausbildungsnachweise werden von den jeweils zuständigen Stellen kontrolliert. Teilweise müssen die Berichtshefte auch bereits zur Zwischenprüfung oder zur mündlichen Prüfung vorgelegt werden.
Wer muss das Berichtsheft besorgen : Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung, die manchmal auch Abschlussprüfung heißt. Das Heft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden und muss vom Ausbildungsbetrieb kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Wird das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, kann das im Extremfall zur Abmahnung und Kündigung des oder der Auszubildenden führen. Unvollständige oder fehlende Ausbildungsnachweise können außerdem zur Folge haben, dass der oder die Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird.
Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist das Berichtsheft sowohl mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 in der Mitte der Ausbildung, als auch mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einzureichen.
Bis wann muss man das Berichtsheft abgeben
Das Berichtsheft wird über das Azubi-Infocenter eingereicht. Die Berichtshefte / Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweise müssen nach der Abgabe bei der Handelskammer bis zum Ende der Berufsausbildung weitergeführt werden.Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist das Berichtsheft sowohl mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 in der Mitte der Ausbildung, als auch mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einzureichen.Bei einer gestreckten Abschlussprüfung ist das Berichtsheft sowohl mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 in der Mitte der Ausbildung, als auch mit dem Zulassungsantrag/Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 am Ende der Ausbildung einzureichen.
Bei deiner Abschlussprüfung musst du dein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Berichtsheft sogar bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) vorlegen.