Antwort Wird Nießbrauch bei Pflegeheim angerechnet? Weitere Antworten – Was passiert mit Nießbrauch bei Pflegeheim
Was passiert mit dem Nießbrauch bei Tod oder Heimaufenthalt Verstirbt der Nießbraucher, endet das Nutzungsrecht. Ein Nießbrauchrecht ist nicht vererbbar. Ein Umzug ins Pflegeheim hat hingegen keinen Einfluss auf das Nießbrauchrecht an einer Immobilie.In einem Übertragungsvertrag ist aus Sicht des Übernehmers unbedingt darauf zu achten, dass der Zugriff auf das Nießbrauchrecht durch das Sozialamt beschränkt […]