Antwort Können Sexualstraftäter in den offenen Vollzug? Weitere Antworten – Bei welchen Straftaten kommt man in den offenen Vollzug
Der offene Vollzug ist für besonders sucht- und fluchtgefährdete Gefangene, für Gefangene, die bereits eine Vollzugslockerung missbraucht haben, sowie für Gefangene, gegen die ein Auslieferungs-, Ausweisungs-, Ermittlungs- bzw. Strafverfahren anhängig ist, nicht geeignet.Für den offenen Vollzug ungeeignet sind namentlich sucht- und fluchtgefährdete Gefangene, Gefangene, die in der Vergangenheit eine Vollzugslockerung (Ausgang und Urlaub) missbraucht haben, […]